In der häuslichen oder ambulanten Pflege in Fürstenfeldbruck arbeiten Angehörige und Pflegefachkräfte zusammen, um die umfassende Versorgung pflegebedürftiger Personen zu gewährleisten. Im Gegensatz zur stationären Pflege finden alle medizinischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Maßnahmen in den eigenen vier Wänden statt. Die rechtliche Basis dafür bildet das elfte Sozialgesetzbuch, kurz SGB XI, das sowohl die Leistungen als auch die Kostenübernahme regelt. Mit zunehmendem Pflegebedarf besuchen wir die Betroffenen häufiger zu Hause, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Wenn Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag eigenständig zu bewältigen, greift die ambulante Pflege ein, um sie zu entlasten und ihre täglichen Abläufe zu erleichtern. Die Vergütung für diese Dienstleistungen erfolgt entweder nach einem Leistungskomplexsystem oder basierend auf der investierten Zeit. Dieses System umfasst verschiedene Leistungspakete, die hauswirtschaftliche und pflegerische Aufgaben zusammenfassen.
Um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige sich rundum wohl fühlen und ihre Selbstständigkeit möglichst lange erhalten bleibt, ist es entscheidend, dass unsere Fachkräfte mit viel Feingefühl und Einfühlungsvermögen vorgehen. Neben der täglichen Unterstützung bei grundlegenden Aufgaben wie Treppensteigen oder Hygienemaßnahmen legen wir großen Wert darauf, die Selbstversorgungsfähigkeiten zu fördern, zu erhalten und zu stärken.
Das ambulante Pflegeservice Fürstenfeldbruck erbringt seine Leistungen gemäß den Bestimmungen des fünften Sozialgesetzbuches, insbesondere den §§ 37, 132a (SGB V) für die häusliche Pflege und den §§ 36, 71 ff (SGB XI). Um eine bedarfsgerechte Verteilung sicherzustellen, legt der Gesetzgeber verschiedene Voraussetzungen fest. Zum Beispiel wird ambulante Palliativpflege erfolgreich beantragt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Grundsätzlich haben Personen Anspruch auf Leistungen, wenn sie als pflegebedürftig eingestuft werden. Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch MEDICPROOF bei privater Versicherung überprüft. Anschließend erhalten Antragsteller mit eingeschränkter Selbstständigkeit einen Pflegegrad von zwei bis fünf zugeteilt und haben somit Anspruch auf ambulante Pflegedienstleistungen.
Im Vergleich zur stationären Pflege bietet die ambulante Betreuung zahlreiche Vorteile für Betroffene. Zu Beginn der Pflegephase fragen sich viele Familien: "Was genau ist ein ambulanter Pflegedienst und wie kann uns eine ambulante Versorgung unterstützen?"
Vorteile ambulanter Pflege:
Die Versorgung zu Hause spart nicht nur Kapazitäten im stationären Bereich, sondern ermöglicht es Familien auch, ihre privaten finanziellen Ressourcen zu schonen und gleichzeitig staatliche Unterstützung zu erhalten. Durch die Unterstützung der Pflegekräfte können pflegebedürftige Personen weiterhin selbstständige Spaziergänge in ihrer vertrauten Umgebung unternehmen, Gespräche mit Nachbarn führen und langjährige Freundschaften aufrechterhalten. Dies trägt maßgeblich zur Erhaltung der Lebensqualität im gewohnten Umfeld bei, was wiederum einen wichtigen Beitrag zur mentalen und physischen Gesundheit leistet.